Was tun wenn?? Die Erste-Hilfe-Symptomskala.

Ulrich Grannemann, 2011 – Was tun bei Ausbrüchen, Arbeitsverweigerung und Co? Auch wenn es selten passiert, sollten wir doch eine Idee haben, wie wir dann reagieren. Führungskräfte führen häufig nicht, weil sie Reaktionen der Mitarbeiter befürchten und nicht sicher sind, wie sie darauf reagieren können, sollen und dürfen. Diese Skala soll etwas Klarheit bringen. Nicht alles ist heilbar, aber wir sind nicht hilflos. 

 
Eine Symptomskala in 7 Schritten:
 

Stufe

 

Symptom

 

Erste Reaktionsmöglichkeiten

Stufe

Arbeits-verhalten

  • Ja-, Aber- und Geht-Nicht- Reaktionen
  • füllt Lücken nicht selbständig, muss immer nachfragen
  • scheint nicht so sehr engagiert/motiviert

Feedback über die Wirkungen des Arbeitsverhaltens auf uns und andere. Grundsatzgespräch: Frage nach der Arbeitszufriedenheit

(siehe: Motivation die wichtigsten Fallgruppen 1)

Stufe 1

Leistung

  • Unpünktliche Lieferung
  • Umfang der Leistung stimmt nicht
  • Qualität stimmt nicht
  • Keine/verzögerte Antwort auf Anfragen
  • Abstimmungsregeln werden nicht befolgt. Handlungen ohne Absprache

Feedback (Fakten von Bewertungen trennen)

Konkrete Erwartungen deutlich machen

(siehe: Die Schnittstelle – eine Geldvernichtungsmaschine

siehe: A.V.E)

Sozial-verhalten

  • Unfreundlichkeit
  • Unhöflichkeiten
  • schroffer Umgangston
  • spitze Bemerkungen
  • Ironie/Sarkasmus

 

„Wehret den Anfängen“ Möglichst schnell das Verhalten rückmelden, das weder erwünscht, angemessen oder geduldet ist. Die Pflicht, für den Betriebsfrieden zu sorgen, steht uns hier zur Seite.

Stufe 2

Teamverhalten

  • Verweigerung mit Anderen zu arbeiten
  • Intrigen, üble Nachrede
  • Mobbing gegen Kollegen
  • Nicht-Grüßen
  • Killerphrasen
  • Beleidigungen

Grundsatzgespräch nötig:

„Wie stelle ich mir die Zusammenarbeit im Team vor?“ Klare Ansagen zu den „grenzverletzenden“ Hand­lungen.

Wir sind als Führungskräfte für den Betriebsfrieden verantwortlich.

Arbeit

  • Verweigerung von Gesprächen mit dem Vorgesetzten
  • Arbeitsverweigerung
  • Einschaltung von Betriebsrat
  • Verweigerung von Weisungen; „Dafür habe ich keine Zeit“
  • Verweigerung bzgl. Weisungen zu Arbeitszeiten

Berührt die Grundlagen des Arbeitsvertrages: „Gretchenfrage“, passt „Wollen“ noch zu „Können“ und „Sollen“?

Stimmen die Prioritäten?

Aufgabeninventur (siehe: Aufgabeninventur)

Stufe 3

Psychisch

  • Starke Gefühlsausbrüche
  • Schreien
  • Weinen
  • Scham

 

Aggressionen möglichst unterbinden, Hilfe holen, starke Emotionen Anderer muss man manchmal aushalten können, Verständnis zeigen.

Nicht den Psychologen spielen:

Unterstützung in engem Rahmen ist o.k. für alles andere gibt es professionelle Coaches 

Physich

  • Schwindelgefühle
  • Drogen/Alkohol
  • Ohnmacht
  • Anfälle
  • Gewalt gegen Dinge
  • Diebstahl
  • Übergriffe (sexuelle)
  • Gewalt

Nicht alleine handeln:

Hilfe holen: (Werks-)Arzt, Personalbereich, Betriebsrat, Werksschutz, Polizei

 
Die Liste versucht alle denkbaren Fälle zusammen zu stellen. Auch wenn die Eintrittswahrscheinlichkeiten zum Teil sehr gering sind, sollten wir doch eine Idee haben, wie wir reagieren können.
 
 
Während sich die Bereiche Leistungen und Arbeitsverhalten (Stufe 1) noch mit „Bordmitteln“ beantworten lassen, müssen wir uns in Stufe 2 die drei Führungsfundamente bewusst machen. Wir sind als Führungskräfte verantwortlich für: 
Betriebsfrieden
Fürsorgepflicht
Einhaltung der Arbeitsverträge
 
In Fällen der Stufe 3 (Arbeitsverweigerung, psychische und physische Störungen) brauchen wir Hilfe von Experten. Diese sind vor allem die Personalabteilungen, der Betriebsrat, Mediziner und in ganz extremen Fällen die Ordnungsmacht
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Veröffentlicht in Allgemein.

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