Es lebe die direkte Kommunikation!

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Beiträge von Mitarbeitern in Sozialen Medien werden inzwischen von Führungskräften auch zur Kontrolle der betriebsinternen Kommunikation eingesetzt, zumal dort Mitarbeiter auch kritische Bemerkungen über das Unternehmen und die Vorgesetzten hinterlassen. Daher dachte ein Betriebsrat beim Blutspendedienst des Deutschen Roten Kreuzes, die unternehmensseitige Einrichtung von Facebook-Seiten sei mitbestimmungspflichtig, da es sich um Mitarbeiterüberwachung handele, und klagte dagegen.

Die Richter waren jedoch anderer Meinung (Az: 9 TaBV 51/14). Die Kommentare auf Facebook seien öffentlich und damit nicht mit e-mails vergleichbar, in der sich ein Kollege über einen anderen beschwert (die ja gezielt an ganz bestimmte Personen adressiert sind). Facebook-posts sind also juristisch eher mit öffentlichen Kummerkästen vergleichbar und nicht mit vertraulichen oder gar geheimen Kontrollen (die sehr wohl mitbestimmungspflichtig sind, wie z. B. die Einrichtung einer Telefonanlage, mit der man Mitarbeiter insgeheim bespitzeln könnte).

Fazit:

  • Auch das Gesetz und der Betriebsrat schützt diejenigen nicht, die sich törichterweise öffentlich über ihre Vorgesetzten oder Kollegen beschweren, während diese mitlesen können.
  • Vertrauliches sollte vertraulich bleiben.
  • Es geht doch nichts über ein klärendes Vier-Augen-Gespräch, wenn es Ärger oder Kränkungen gegeben hat. Die Kommunikation über soziale Medien verursacht eher mehr Rabattmarken, als sie auflöst.
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Veröffentlicht in Beziehungen.

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