Die ersten fünf Artikel eines Grundgesetzes zur Kommunikation

Ulrich Grannemann – Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist gerade 60 Jahre alt geworden. Angenommen, es gäbe ein Grundgesetz der Kommunikation, welches wären die wichtigsten fünf Artikel?

 

Das Wesentlichste in fünf Punkten: 

5 Artikel eines Grundgesetzes zur Kommunikation

 

Artikel 1: Außerhalb der gleichen Wellenlänge geht nichts.

Bevor Sie „senden“ und „empfangen“ nehmen Sie sich die Zeit um zu prüfen: Steht die Verbindung zu meinem Kommunikationspartner? Stimmt die Wellenlänge, der Takt? Docken Sie an, stellen Sie zunächst die Verbindung her und schenken Sie zunächst dem Menschen selbst die höchste Aufmerksamkeit. (Bei schriftlicher Kommunikation: Stimmt die Rolle, die Anrede, der Auslöser?) Dauert häufig nur wenige Sekunden.

 

Artikel 2: Keine Kommunikation ohne Rahmen.

Keine Kommunikation ohne Rahmen: Jede Kommunikation, die noch nicht  durch vorhergehende Vereinbarungen, durch Gewohnheit gerahmt ist, muss neu gerahmt werden. Sagen Sie, was Sie erreichen wollen, was die Vorgeschichte, Ihre Absicht und ggfl. Ihre Rolle ist. Das gilt vor allem in neuen Situationen, Aufgaben, neuen Menschen und bei allen anderen Kulturen! Nur wenn Sie einen Rahmen geschaffen haben, können Sie erkennen, ob der andere Rolle oder Inhalt verlässt (Häufige Ursache für Eskalationen in Gesprächen!).

 

Artikel 3: Trennung von Fakt und Meinung

Trennung von Fakt und Meinung, von beobachtbarem Verhalten und Interpretation, von erster und zweiter Wirklichkeit, von Landkarte und Territorium. Das, was ich wahrnehme und das, was mein Gehirn daraus macht an Verallgemeinerungen, Zusammenfassungen, Interpretation, Vermutung, Bewertung und Urteilen, muss ich anders kommunizieren. Meinungen als Fakt darstellen (z.B. Behauptungen, Killerphrasen …).

 

Artikel 4: Blick auf sich selbst.

Die erste Wahrnehmungsposition ist der (übliche) Blick von uns auf andere. Die zweite Wahrnehmungsposition ist der Blick auf uns selbst. Wenn Sie sich von außen sehen und beobachten würden, was käme da an? Sehen Sie sich aus den Augen der anderen. Wir können das, tun es aber viel zu selten und nicht konsequent genug und unter Druck und Stress tun wir es gar nicht mehr. Dabei ist dieser Blick vielleicht der erkenntnisreichste für uns. 

 

Artikel 5: Wirkung ist nicht Absicht.

Wirkung ist nicht Absicht. Auch alle anderen Menschen suchen nach ihren besten Wegen ihre Absichten, Ziele und Werte zu erfüllen. Das tun sie nach ihren Möglichkeiten und nicht immer mit Erfolg und nicht immer ohne Nebenwirkungen für Dritte. Für die Wirkung auf Dritte ist häufig einfach kein Platz, keine Zeit, keine Aufmerksamkeit. Manchmal werden wir allerdings als Geiseln für die Befriedigung genommen (Provokation bis zur Reaktion). (A will auf der Autobahn vorbei, B fühlt sich genötigt. A will zeigen wie gut er drauf ist, B ist von der Musik genervt. A will zeigen wie gut sie ist, B ist genervt durch das Gemotze. A will für sich sorgen, B fühlt sich beeinträchtigt).

 

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Veröffentlicht in Allgemein.

Ein Kommentar

  1. Die fünf Grundgesetze sind sehr interessant ausgewählt und zusammengefasst. Die einzige Schwierigkeit (wie auch beim Grundgesetz) ist dabei die Umsetzung.
    Speziell „Trennung von Fakt und Meinung“ ist in der täglichen Kommunikation fast nicht zu realiseren und ich ertappe mich immer wieder, bei Meetings mehr meine Meinung einzubringen, als die wirklichen Fakten zu berücksichtigen.

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