Wofür bin ich als Führungskraft verantwortlich und wofür nicht? Nach oben sind die Führungsanforderungen offen. Man braucht nur an die Führungsfelder Motivation und Coaching zu denken. Aber wo liegt die Pflicht neben der Kür, wofür kann ich verantwortlich gemacht werden? Oder andersherum betrachtet: Auf welcher "vertraglichen" Basis stehe ich eigentlich?
Ausgangspunkt sind die drei Führungsautoritäten:
Amtsautorität:
Aus der institutionellen Autorität entsteht der Grundvertrag "A.V.E."
Das Zusammenfallen von amts-, fach- und persönlicher Autorität ist zwar das Ideal, aber naturgemäß nicht immer gegeben.
Aus der institutionellen Autorität entsteht der Grundvertrag "A.V.E."
Das Zusammenfallen von amts-, fach- und persönlicher Autorität ist zwar das Ideal, aber naturgemäß nicht immer gegeben.
Fachautorität:
Hohe Sach- und Fachkenntnis erleichtern die notwendigen Beurteilungen und Entscheidungen. Auch wenn die zunehmenden Arbeitsteilungen immer häufiger dazu führen, dass die Mitarbeiter mehr Wissen und Erfahrung aufweisen als ihre Vorgesetzten.
Persönliche Autorität:
Entsteht aus Kriterien wie Glaubwürdigkeit, Zuverlässigkeit, Verlässlichkeit und das Vertrauen in die Führungskraft. Einheit von Rede und Handlung (Walk the Talk), persönliche Reife, aber auch Charisma und Führung durch Zielklarheit und Engagement werden als wichtige Punkte genannt.