Führungsverantwortung:
Für die Handlungen meiner Mitarbeiter kann ich nicht im selben Maße Verantwortung tragen wie für meine eigenen Handlungen.
(Management by objectives ist die Minimalanforderung an VG)Verhalten: Spielregeln
Ich bin als Führungskraft nicht nur für das Ergebnis, sondern auch für die Art und Weise verantwortlich, wie diese Leistung erbracht wird. Auch wenn noch keine Abweichungen im Ergebnis aufgetreten sind, greift die Führungsverantwortung, wenn Spielregeln nicht eingehalten wurden: Diese sind z.B. Informations- Kommunikation-, Kooperations- und Sicherheitsregeln. Hier liegt die Pflicht ( nicht das Recht ) der Führungskraft, auch bei „weichen“ Regelverstößen ohne Outputeffekt (ist noch alles gutgegangen). Unterscheiden kann man von der Organisation aufgestellte Regeln (Abläufe , Dienstwege, Info-Pflichten etc.) und Regeln, bei der von einer „Vorsozialisation “ ausgegangen wird (Pünktlichkeit , Höflichkeitsregeln etc.).
Fähigkeiten: Personalentwicklung
Ebenfalls zur Verantwortung wird man mich ziehen können, wenn ich Veränderungen kommen sehe und ich meine/n Gruppe/Bereich nicht quantitativ wie qualitativ darauf vorbereite. Das kann -wenn möglich- die Einstellung von Personal und/oder die Ausbildung und Weiterqualifizierung meiner Mitarbeiter sein.