Alkoholabhängigkeit
Nach ICD-Klassifikation wird von Alkoholmissbrauch gesprochen, wenn der Konsum von Alkohol zu körperlichen Folgeschäden oder psychosozialen Schwierigkeiten führt.
Mindestens drei dieser Kriterien müssen erfüllt sein, bis von Alkoholabhängigkeit gesprochen werden kann.
Alkoholabhängigkeit entsteht nicht plötzlich, sondern entwickelt sich über einen längeren Zeitraum. Je früher die Gefährdung erkannt wird, desto wirkungsvoller lässt sich gegensteuern.
Wenn ein Arbeitgeber gegen einen Mitarbeiter wegen Verletzung des Alkoholverbots vorgehen will, so muss er dies auf jeden Fall beweisen können. Entweder muss das Trinken beobachtet worden sein oder ein dringender Verdacht muss objektiv begründbar sein.
Wichtige Funktion im Umgang mit alkoholabhängigen Mitarbeitern hat das Mitarbeitergespräch.
Im Gespräch muss klar herausgestellt werden, dass das Arbeitsverhältnis in Gefahr ist, wenn sich die Arbeitsleistung nicht bessert. Die Entfernung vom Arbeitsplatz sollte jedoch die letzte Maßnahme sein und erst dann ergriffen werden, wenn der Problemmitarbeiter nicht bereit ist, qualifizierte Hilfsangebote anzunehmen.
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