Alkoholmissbrauch

Einnahme und Abbau von Alkohol

Bereits geringe Mengen von Alkohol führen zu Veränderungen im Verhalten einer Person. Die Intensität dieser Verhaltensveränderungen hängt von verschiedenen Faktoren, wie z.B. der physischen und psychischen Konstitution des Individuums (Körpergewicht, Ermüdung etc.), der Alkoholkonzentration im Getränk, sowie der ?Gewöhnung? an den Alkohol ab.
Im subjektiven Erleben äußert sich der Alkoholkonsum in einer verstärkten Kontaktfreudigkeit, dem Abbau von Hemmungen, einer Steigerung des Selbstwertgefühls etc.
Der Alkohol gelangt über Magen- und Darmtrakt direkt ins Blut, wobei ca. 30-60 Minuten nach der Einnahme die höchste Blutalkoholkonzentration erreicht ist. Der Abbau findet in der Leber statt, nur 5 bis 10 Prozent werden unverändert ausgeschieden.

Auswirkungen von Alkohol (kurzfristig)

  • Beeinträchtigung des zentralen Nervensystems:
    Depressive Wirkung auf hemmende Gehirnzellen,
    hierdurch entsteht Enthemmung, die auch mit Entspannung verwechselt wird
  • Intellektuelle Leistungen:
    Verbale und nonverbale Leistungen verschlechtern sich;
    Beeinträchtigung von Aufmerksamkeit und Konzentration;
    zu optimistische Einschätzung der eigenen Leistung;
    erhöhte Risikobereitschaft
  • sensorische Funktionen:
    Verminderung des Seh- und Hörvermögens;
    Erhöhung der Schmerzschwelle
  • Ermüdung
  • Motorische Koordination:
    Beeinträchtigung von Steh und Gehvermögen;
    Verlangsamung der Reaktionsgeschwindigkeit
  • Stimmung und Emotion:
    Euphorie, Heiterkeit;
    Gesteigerter Rededrang;
    Gesteigerte Aggressivität und Gereiztheit

Reaktionsmöglichkeiten betrieblicher Vorgesetzter bei Alkoholmissbrauch

Alkoholmissbrauch im Unternehmen kann nicht toleriert werden, da hierdurch eine erhöhte Eigen- und Fremdgefährdung entsteht. Zu den Aufgaben des Vorgesetzten gehört es aufgrund seiner Führsorgepflicht, angetrunkene Mitarbeiter unverzüglich von der Arbeitsstelle zu entfernen. Dabei ist es unerheblich, ob der Alkohol vor Arbeitsbeginn, während der Arbeitszeit oder in der Pause konsumiert wurde. Der Mitarbeiter besitzt keinen Anspruch auf Lohn für die nicht geleistete Arbeit. Meist ist das Trinken von Alkohol während der Arbeitszeit schon durch Betriebsvereinbarungen untersagt. Beim Fehlen einer solchen Vereinbarung können disziplinarische Maßnahmen eingesetzt werden. Bei allen Maßnahmen sollte ein Mitglied des Betriebsrates hinzugezogen werden.

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