
1. Darf eine Lösung gefunden werden?
Sind die Konfliktparteien autorisiert, in diesem Gespräch verbindlich eine Lösung zu beschließen?
Häufig sind ja Dritte (Kollegen, Vorgesetzte, andere Abteilungen) von der eventuell gefundenen Lösung betroffen oder wollen zumindest gefragt werden. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, alle Betroffenen einzubeziehen
2. Wollen die Konfliktparteien eine Lösung finden?
Sind also beide Parteien grundsätzlich bereit, in diesem Gespräch zu einer zufriedenstellenden Lösung zu kommen?
Ein „Nein“ zu dieser Frage entlarvt den Aussagenden als jemanden, der gar nicht an einer Lösung interessiert ist, sondern den Konflikt z.B. um des Machtinteresses halber ausspielt. Die Frage :“Was wollen Sie damit erreichen, dass Sie nicht bereit sind, an einer vernünftigen Lösung mitzuarbeiten?“ bringt diesen Sachverhalt auf den Punkt.
3. Akzeptieren Sie mich als Schlichter?
Diese Frage kann mit der Erlaubnis verbunden werden, die Konfliktpartner zu unterbrechen und/oder ungewöhnliche Fragen zu stellen.