Mitwirkungs- und Beschwerderecht der Arbeitnehmer

Mitwirkungs- und Beschwerderecht der Arbeitnehmer

Pflichten des Arbeitgebers:

  • muss den Arbeitnehmer (AN) über seinen Arbeitsplatz und jede Veränderung in seinem Arbeitsbereich unterrichten
  • auf Verlangen Einsicht in die Personalakte gewähren
  • auf Verlangen Berechnung und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts erläutern
  • mit AN Beurteilung seiner Leistung erörtern
  • mit AN Aufstiegschancen erörtern

Der AN darf Beschwerden erheben.

Jeder AN darf dem Betriebsrat Themen zur Beratung vorschlagen.

  • Wenn ein Vorschlag mindestens von 5% der AN unterstützt wird, dann muss der Betriebsrat den Vorschlag innerhalb von zwei Monaten auf die Tagesordnung einer Betriebsratssitzung setzen

Kommentar von Söllner/Waltermann (S.186):

?Diese Regelungen werden mit dem Schlagwort ?Mitbestimmung am Arbeitsplatz? nicht zutreffend gekennzeichnet. Sie enthalten nichts weiter als eine Konkretisierung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten. […] Die genannten Rechte müssen jedem Arbeitnehmer zustehen ohne Rücksicht darauf, ob er in einem Betrieb tätig ist, der dem Betriebsverfassungsgesetz unterfällt.?

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Veröffentlicht in Arbeitsmanagement.

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