Mitwirkungs- und Beschwerderecht der Arbeitnehmer
Pflichten des Arbeitgebers:
- muss den Arbeitnehmer (AN) über seinen Arbeitsplatz und jede Veränderung in seinem Arbeitsbereich unterrichten
- auf Verlangen Einsicht in die Personalakte gewähren
- auf Verlangen Berechnung und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts erläutern
- mit AN Beurteilung seiner Leistung erörtern
- mit AN Aufstiegschancen erörtern
Der AN darf Beschwerden erheben.
Jeder AN darf dem Betriebsrat Themen zur Beratung vorschlagen.
- Wenn ein Vorschlag mindestens von 5% der AN unterstützt wird, dann muss der Betriebsrat den Vorschlag innerhalb von zwei Monaten auf die Tagesordnung einer Betriebsratssitzung setzen